Wir unterstützen Sie umfassend bei der Lösung baurechtlicher Konflikte – sowohl vor staatlichen Gerichten als auch in alternativen Streitbeilegungsverfahren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte werden häufig als Schlichter und Schiedsrichter bestellt und bringen ihre baurechtliche Expertise regelmässig als Parteivertreter in Schlichtungs- und Schiedsverfahren ein.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Formen der alternativen Streitbeilegung, insbesondere:
- Schlichtungsverfahren nach VSS-Norm 41 510;
- Schiedsverfahren nach Swiss Rules, ICC Rules und SIA-Norm 150;
- Baurechtsspezifische Ad-hoc-Schlichtungs- und Schiedsverfahren.
Die Parteiautonomie in alternativen Streitbeilegungsverfahren ermöglicht eine optimale Anpassung an die Besonderheiten von Baukonflikten, insbesondere:
- Bestellung von technischen Fachexperten in die Schlichtungsstelle und das Schiedsgericht;
- Mehrstufiges Streitbeilegungsverfahren, gegebenenfalls mit baubegleitendem Schlichtungs- oder dringlichem Feststellungsverfahren;
- Erweiterte Kompetenzen des Schiedsgerichts zur Sachverhaltsermittlung bei gleichzeitig reduzierten Anforderungen an den Parteivortrag.
Seit 2024 sind wir Mitglied der Swiss Arbitration Association (ASA). Dies unterstreicht unsere Expertise im Bereich der alternativen Streitbeilegung und ermöglicht uns den Austausch mit führenden Experten.