Alternative Streiterledigung / Schlichtungs- und Schiedsverfahren

Wir unter­stüt­zen Sie umfas­send bei der Lösung bau­recht­li­cher Kon­flik­te – sowohl vor staat­li­chen Gerich­ten als auch in alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren. Unse­re erfah­re­nen Rechts­an­wäl­te wer­den häu­fig als Schlich­ter und Schieds­rich­ter bestellt und brin­gen ihre bau­recht­li­che Exper­ti­se regel­mäs­sig als Par­tei­ver­tre­ter in Schlichtungs- und Schieds­ver­fah­ren ein.

Wir ver­fü­gen über umfang­rei­che Erfah­rung in ver­schie­de­nen For­men der alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung, insbesondere:

  • Schlich­tungs­ver­fah­ren nach VSS-Norm 41 510;
  • Schieds­ver­fah­ren nach Swiss Rules, ICC Rules und SIA-Norm 150;
  • Bau­rechts­spe­zi­fi­sche Ad-hoc-Schlichtungs- und Schiedsverfahren.

Die Par­tei­au­to­no­mie in alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren ermög­licht eine opti­ma­le Anpas­sung an die Beson­der­hei­ten von Bau­kon­flik­ten, insbesondere:

  • Bestel­lung von tech­ni­schen Fach­ex­per­ten in die Schlich­tungs­stel­le und das Schiedsgericht;
  • Mehr­stu­fi­ges Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren, gege­be­nen­falls mit bau­be­glei­ten­dem Schlichtungs- oder dring­li­chem Feststellungsverfahren;
  • Erwei­ter­te Kom­pe­ten­zen des Schieds­ge­richts zur Sach­ver­halts­er­mitt­lung bei gleich­zei­tig redu­zier­ten Anfor­de­run­gen an den Parteivortrag.

Seit 2024 sind wir Mit­glied der Swiss Arbi­tra­ti­on Asso­cia­ti­on (ASA). Dies unter­streicht unse­re Exper­ti­se im Bereich der alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung und ermög­licht uns den Aus­tausch mit füh­ren­den Experten.