Wir beraten unsere Klientschaft im öffentlichen und im privaten Arbeitsrecht sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Zu unserer Tätigkeit gehört die Beratung über das im konkreten Fall angezeigte Vorgehen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden oft aussergerichtlich beigelegt. Sollte dies nicht möglich sein, können wir sowohl in Schlichtungsverhandlungen als auch in gerichtlichen Verfahren auf die jahrelange Erfahrung unserer Anwälte und Anwältinnen zurückgreifen.