Arbeitsrecht

Wir bera­ten unse­re Kli­ent­schaft im öffent­li­chen und im pri­va­ten Arbeits­recht sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeit­neh­mer­sei­te. Zu unse­rer Tätig­keit gehört die Bera­tung über das im kon­kre­ten Fall ange­zeig­te Vor­ge­hen. Arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten wer­den oft aus­ser­ge­richt­lich bei­gelegt. Soll­te dies nicht mög­lich sein, kön­nen wir sowohl in Schlich­tungs­ver­hand­lun­gen als auch in gericht­li­chen Ver­fah­ren auf die jah­re­lan­ge Erfah­rung unse­rer Anwäl­te und Anwäl­tin­nen zurückgreifen.