Als Baurechtsspezialisten und -spezialistinnen zeichnen wir uns durch langjährige Erfahrung in der Begleitung von grösseren Bauprojekten im Hoch- und Tiefbau aus (Infrastrukturbauten wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Schulen, Wohnüberbauungen, Labor- und Anlagebau, Strassen- und Tunnelbau).
Wir verfügen über fundierte Branchenkenntnis und ausgewiesene Expertise mit den einschlägigen Normen und Vertragsgrundlagen (SIA, KBOB, NPK, VSS, FIDIC etc.).
Die an Bauprojekten beteiligten Parteien (Generalplanerin, Baumanager und Architektinnen, konstitutionelle private und öffentliche Bauherrschaften, Unternehmer und Spezialistinnen) unterstützen wir umfassend in allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts.
Für Sie streben wir Lösungen an in den Bereichen:
- Gesamtbegleitung, Gestaltung und Verhandlung komplexer Verträge für den konventionellen Bau und für GP-, TU-, GU-Aufträge
- Beratung und Vertretung bei Vergütungs- und Bauzeitdifferenzen, bei Schadens- und Gewährleistungsfragen, Konventionalstrafen sowie bei Störungen des Planungs- oder Bauablaufs
- Bauhandwerkerpfandrechte, Ersatzsicherheiten und Garantien
- Nachbarrechtliche Konfliktlösung bei der Realisierung von Bauvorhaben (Regelung, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen bei Bauimmissionen etc.)
- Immobiliarsachenrecht (Grundstückkaufverträge, Stockwerkeigentum, Baurechte, Dienstbarkeiten etc.)
Bei Streitigkeiten in komplexen Baufragen muss eine Konfliktlösung das Ziel sein. Ist das nicht möglich, unterstützen wir Sie auch engagiert bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Forderungen vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.